Tags: Bauamt | Bauantrag
Jetzt sind ca. sechs Wochen um, nachdem wir über Hannover Haus den Bauantrag haben einreichen lassen. Daher haben wir mal telefonisch beim Bauamt nachgefragt, wann wir denn mit der Baugenehmigung rechnen können. Leider kommen nun auch die ersten Schwierigkeiten auf uns zu:
Meine telefonische Nachfrage ergab, dass unsere Baugenehmigung so nicht erteilt werden kann und man würde gerade an der Ablehnung derselbigen schreiben. WIE BITTE!? Lt. Bauamt entspricht unser Entwurf nicht der geltenden Gestaltungssatzung unseres Baugebietes. HÄÄÄÄ!? Naja, ich habe mich am Folgetag persönlich auf den Weg zum Bauamt gemacht und wollte die angesprochene Gestaltungssatzung einsehen. Nach einigem Durchfragen, hatte ich die richtigen Herren gefunden. Ergebnis: eine Gestaltungssatzung gibt es für unser Baugebiet nicht, lediglich die im B-Plan beschriebenen Auflagen müssen eingehalten werden. Dazu zählt die Dachneigung, Farbe der Dachziegel usw. Eine Bauamtmitarbeiterin hat nun an unserer Dachneigung und vor allem an unserer Dachform etwas zu bemängeln. Diese würde nicht die geforderten 30° einhalten und Pultdächer würden nicht in das Baugebiet passen. Komisch. Die Neigung entpricht lt. Plan genau 30° und unser Nachbar drei Häuser weiter hat ebenfalls ein versetztes Pultdach bereits vor mehreren Jahren gebaut! Wer hat das denn dann genehmigt? Die Bauamtsmitarbeiterin hatte dank Luftbildaufnahmen in Vogelperspektive im Internet ein einsehen und sagte, dass man uns aufgrund dessen natürlich das gewünschte Dach auch nicht verweigern könne. Die Baugenehmigung würde kein Problem mehr sein und würde uns in einer Woche erreichen. Puuuuh, erstmal durchatmen!
Andere Auflagen bzw. noch fehlende Angaben zur Erlangung der Baugenehmigung sind uns bereits am 08.01.09 durch das Bauamt mitgeteilt worden:
1. Wollen wir in einem potentiellen Bombenblindgängergebiet bauen. D.h. die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Hannover hat ergeben, dass aus Sicherheitsgründen eine Überprüfung des Gundstücks durch geeignete Kampfmittelerkundungsmaßnahmen empfohlen wird. Nungut, was bedeutet das? Haben beim Bauträger nachgefragt und als Auskunft bekommen, dass er erst Anfangen wird dort zu arbeiten, wenn wir nachweislich die Gefahrenfreiheit garantieren. OK, kann man nachvollziehen! :-) Allerdings hatten wir uns in dieser Sache etwas mehr Unterstützung durch die erfahrenen Bauprofis von Hannover Haus erhofft, denn nun durften WIR uns mit den Behörden auseinander setzen, was von uns als Nachweis verlangt wird und die geeigneten Firmen (ebenfalls mit Recherche verbunden) um Angebote bitten. Eigentlich dachten wir, dass wir diese Leistung bei Hannover Haus eingekauft hatten, denn alle für die Baugenehmigung und Bauausführung erforderlichen Unterlagen werden ja lt. Bauleistungsbeschreibung von Hannover Haus zusammengetragen. Naja, ein passendes Unternehmen war dann doch schnell von uns gefunden und die werden dann mittels Solendetektion die Erdarbeiten überwachen. Die dann hoffentlich zu erhaltende Freigabebescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Hannover müssen wir nachträglich beim Bauamt einreichen.
2. Unser Bauträger hatte vergessen unser kleines Gartenhäuschen bei dem Nachweis der Grundflächenzahl zu berücksichtigen und die Art der Nutzung mitzuteilen. Naja, das sollte kein großes Problem werden nur fragen wir uns, warum das unser Bauträger nicht gleich gemacht hat - kostet ja nur Zeit! Kann ja mal passieren ...